Hinweis zum Heilmittelwerbegesetz:
Ich kann weder heute, noch in der Zukunft ein Heilversprechen oder Behandlungserfolg versprechen.
Einige Erkrankungen/Symptome erfordern eine schulmedizinische Untersuchung und Therapie. Ich werde Sie in diesem Fall an einen entsprechenden Facharzt verweisen.
Es ist immer ratsam vor dem 1. Termin zur Osteopathie in der Frauenheilkunde und in der Schwangerschaft einen Arzt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass die Behandlung angemessen und sicher ist!
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